Allgemeine Bedingungen der Benutzung für das Tiko´s Tobe-Land (Tobe-Land GmbH) in der Waterfront Bremen.
Stand: 01.07.2025
Mit dem Betreten des Tiko´s Tobe-Land werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Tiko´s Tobe-Land durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.
(1)
Tiko´s Tobe-Land besteht aus mehreren Unterhaltungs- und Spielkomponenten, verschiedenen Kleinspielaktivitäten, Trampolinen und einem Klettergerüst. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher, unbeschadet der Verpflichtung der Tobe-Land GmbH, sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Die Tobe-Land GmbH behält sich vor, einzelne Angebote vorübergehend zu vermieten oder in vertretbarem Rahmen außer Betrieb zu nehmen – dies rechtfertigt keinen Anspruch auf Minderung oder Wandlung.
(2)
Kindern ist der Besuch von Tiko´s Tobe-Land nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Tobe-Land GmbH oder deren Personal findet nicht statt. Das Personal von Tiko´s Tobe-Land ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich.
(3)
Eltern bzw. der sonstige Aufsichtspflichtige haften für ihre Kinder und sind sowohl für den Eintritt jeglicher Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.
(4)
Die Tobe-Land GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Tobe-Land GmbH haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher, insbesondere nicht für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Auch im Falle von höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Tobe-Land GmbH nicht.
Insbesondere bei körperlichen Schäden und Verletzungen aufgrund einer Nutzung der Spielgeräte mit bestehender körperlicher Beeinträchtigungen und/oder Vorerkrankungen wird durch die Tobe-Land GmbH keine Haftung übernommen. In diesem Fall wird durch das Personal in keinem Fall eine medizinische Empfehlung über die Nutzung ausgesprochen. Die Benutzungsanweisungen an den Spielgeräten gelten ausdrücklich für körperlich gesunde Personen. Eine Nutzung mit körperlicher Beeinträchtigung/Vorerkrankung muss im Einzelfall von einem Arzt beurteilt werden.
(5)
Alle Spielbereiche in Tiko´s Tobe-Land dürfen nicht mit Schuhen, sondern nur mit Socken oder Strümpfen, mit rutschfesten Sohlen betreten werden.
(6)
Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.
(7)
Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen und Getränken aus der Tiko´s Tobe-Land – Bar muss in den dafür ausgewiesenen Bereichen erfolgen.
Für Heißgetränke sind die Besucher selbst verantwortlich. Es muss zu jeder Zeit darauf geachtet werden, dass kein Kind ein heißes Getränk erreichen kann! Eine Mitnahme von Speisen und Getränken – gleich, ob verschlossen oder geöffnet – in den Spielbereich ist untersagt. Zu keiner Zeit ist das Abstellen von offenen Getränken auf dem Boden erlaubt. Während der Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte ist der Genuss von Nahrungsmitteln untersagt. Dies gilt insbesondere auch für Kaugummis und Bonbons.
(8)
Für Beschädigungen an der Bekleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte des Tiko´s Tobe-Land entstehen, haftet die Tobe-Land GmbH nicht. Eine Haftung für die in das Tiko´s Tobe-Land vom Besucher mitgebrachten Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen wird nicht übernommen.
(9)
Sämtliche Einrichtungen des Tiko´s Tobe-Land sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an der Einrichtung oder den Gerätschaften sowie entliehenen Gegenständen sind vom Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen.
(10)
Der Eingangsbereich von Tiko´s Tobe-Land wird videoüberwacht. Sämtliche Besucher sind damit einverstanden, dass Aufnahmen angefertigt und vorrübergehend gespeichert werden. Erziehungsberechtigte sind damit einverstanden, dass in diesem Rahmen Aufnahmen von Minderjährigen gemacht werden. Die Aufsichtspersonen der jeweiligen Gruppe haben dafür zu sorgen, dass die Erziehungsberechtigen anderer Kinder der Gruppe ebenfalls damit einverstanden sind.
(11)
Die markierten Flucht- und Rettungswege müssen von Spiel- und Sportgeräten zu jeder Zeit freigehalten werden.
(12)
Der Gebrauch von Kerzen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, das Entfachen von offenen Feuern jedweder Art und der Gebrauch von Konfetti ist in Tiko´s Tobe-Land untersagt.
(13)
Das Mitbringen von Heliumluftballons in Tiko´s Tobe-Land ist nicht gestattet.
(14)
Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb Tiko´s Tobe-Land aus. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, ohne Entschädigung oder Erstattung des Eintrittsendgeldes, aus Tiko´s Tobe-Land zu verweisen.
(15)
Der Zutritt zu Tiko´s Tobe-Land ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Aus Rücksicht auf unsere kleinen Besucher ist das Tragen von Ganzkörperkostümen, auch im Zusammenhang mit Maskierungen nicht gestattet, beispielsweise gilt das Verbot für das Tragen von Sturmhauben, die das Gesicht nahezu vollständig bedecken oder Motoradhelme etc. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
(16)
Die Belegung des Spielbereichs ist auf das begrenzt, was aus brandschutzrechtlicher Sicht als akzeptabel und angemessen erachtet wird. Die Tobe-Land GmbH behält sich das Recht vor, die Anzahl der Kinder / Begleitpersonen, die sich gleichzeitig im Spielbereich aufhalten, zu begrenzen.
(17)
In Tiko´s Tobe-Land herrscht Alkohol- und Rauchverbot. Dasselbe gilt für den Konsum von E-Zigaretten.
(18)
Reservierungen für Geburtstage erfolgen ausschließlich unter einer Anzahlung von 50% des Gesamtpreises und gelten für maximal 4 Stunden an dem Reservierungsdatum. Die restlichen 50% des Gesamtpreises werden bei Zutritt fällig. Bei einer verspäteten Ankunft von mehr als einer Stunde ab dem Reservierungszeitpunktes, wird der reservierte Tisch freigegeben und die Reservierung wird ungültig. Eine Erstattung der gezahlten Anzahlung erfolgt nur bei einer Stornierung der Reservierung mindesten 72 Stunden vor dem Reservierungszeitpunktes per Mail.
(19)
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Bremen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.